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211.2 CH-BL

§ 27 Vertrag über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag) - Erstmaliger Leistungsauftrag

Übergangsbestimmungen
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§ 27 BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag · Erstmaliger Leistungsauftrag

1. Der BSABB wird erstmals ab 1. Januar 2012 ein Leistungsauftrag erteilt.

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