211.2
CH-BL
§ 10 Vertrag über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag) - Revisionsstelle
Organisation und Zuständigkeiten
§ 10 BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen.
2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.