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211.2 CH-BL

§ 10 Vertrag über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag) - Revisionsstelle

Organisation und Zuständigkeiten
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§ 10 BVG-und Stiftungsaufsichtsvertrag · Revisionsstelle

1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen.

2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.

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