211.19
CH-BL
§ 1 Verordnung über die kantonalen Aufgaben bei der Aufsicht über die Stiftungen der Gemeinden (kantonale Stiftungsaufsichtsverordnung) - Zweck
§ 1 kantonale Stiftungsaufsichtsverordnung · Zweck
1. Diese Verordnung regelt
a. die kantonalen Aufgaben bei der Urkundenänderung, Aufhebung und Löschung von Stiftungen, welche nach Art. 84 ZGB der kommunalen Aufsicht unterstellt sind,
b. die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit der jeweiligen kommunalen Stiftungsaufsicht.