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211.12 CH-BL

§ 2 Verordnung betreffend Kontrolle der Buchhaltung der Berufsbeistandschaften - Inkrafttreten

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§ 2 Verordnung betreffend Kontrolle der Buchhaltung der Berufsbeistandschaften · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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