§ 8 Dekret über das Zivilstandswesen - Besondere Aufgaben der Sicherheitsdirektion
§ 8 Dekret über das Zivilstandswesen · Besondere Aufgaben der Sicherheitsdirektion
1. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für
a. * ...
b. * ...
c. Prüfung der Namensführung, wenn ausländisches Recht anwendbar ist oder sein könnte, sofern kein schweizerisches Zivilstandsregister betroffen ist;
d. Entgegennahme der Erklärung ausländischer Staatsangehöriger, den Namen dem Heimatrecht zu unterstellen (Art. 37 Absatz 2 IPRG[6]) im Zusammenhang mit Zivilstandsfällen, die kein schweizerisches Zivilstandsregister betreffen;
e. * vorfrageweise Prüfung der Anerkennbarkeit im Ausland erfolgter Eheschliessungen, Ehetrennungen, Ehescheidungen, Eintragungen von Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, Auflösungen eingetragener Partnerschaften, Kindesanerkennungen, Legitimationen und Adoptionen, die ausländische Staatsangehörige betreffen und nicht in ein schweizerisches Zivilstandsregister einzutragen sind;
f. * Beurteilung von Widerhandlungen gemäss Art. 91 ZStV.