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211.1 CH-BL

§ 7 Dekret über das Zivilstandswesen - Sicherheitsdirektion

Aufsichtsbehörde
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§ 7 Dekret über das Zivilstandswesen · Sicherheitsdirektion

1. Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen ist die Sicherheitsdirektion.

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