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211.1 CH-BL

§ 3 Dekret über das Zivilstandswesen - Trauungen

Organisation der Zivilstandsämter
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§ 3 Dekret über das Zivilstandswesen · Trauungen

1. Trauungen werden in den vom Kanton zur Verfügung gestellten Lokalen vollzogen.

2. Die Sicherheitsdirektion kann ausserdem Trauungen in Gemeinden bewilligen, die ein würdiges Traulokal zur Verfügung stellen.

3. ...

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