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211.1 CH-BL

§ 19 Dekret über das Zivilstandswesen - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 19 Dekret über das Zivilstandswesen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit der Wirksamkeit dieses Dekrets wird das Dekret vom 11. November 1991 über das Zivilstandswesen aufgehoben.

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