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CH-BL
§ 43 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Die Prüfungskommission
Die Kirchgemeinden - Organisation - Die einzelnen Organe
§ 43 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Die Prüfungskommission
1. Kontrollorgan der Kirchgemeinde ist die aus 2-5 Mitgliedern bestehende Prüfungskommission, welche von der Kirchgemeindeversammlung gewählt wird.
2. Obliegenheiten und Befugnisse der Prüfungskommission entsprechen jenen der Rechnungsprüfungs- und jenen der Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde.