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196 CH-BL

§ 43 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Die Prüfungskommission

Die Kirchgemeinden - Organisation - Die einzelnen Organe
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§ 43 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Die Prüfungskommission

1. Kontrollorgan der Kirchgemeinde ist die aus 2-5 Mitgliedern bestehende Prüfungskommission, welche von der Kirchgemeindeversammlung gewählt wird.

2. Obliegenheiten und Befugnisse der Prüfungskommission entsprechen jenen der Rechnungsprüfungs- und jenen der Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde.

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