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196 CH-BL

§ 33 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Kirchgemeindeordnung

Die Kirchgemeinden - Organisation - Allgemeines
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§ 33 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Kirchgemeindeordnung

1. Die Kirchgemeinde regelt ihre Organisation in einer Kirchgemeindeordnung.

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