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196 CH-BL

§ 29 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Zweck

Die Kirchgemeinden - Grundlagen
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§ 29 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Zweck

1. Die Kirchgemeinden bezwecken die Förderung der römisch-katholischen Konfession auf ihrem Gebiet.

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