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196 CH-BL

§ 1 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Die Landeskirche

Allgemeines - Grundlagen
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§ 1 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Die Landeskirche

1. Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft.

2. Sie ist als anerkannte Landeskirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung § 136 Abs. 2) und hat ihren Sitz in Arlesheim.

3. ...

Die Landeskirche § 2 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft →

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