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CH-BL
§ 1 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft - Die Landeskirche
Allgemeines - Grundlagen
§ 1 Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft · Die Landeskirche
1. Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft.
2. Sie ist als anerkannte Landeskirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung § 136 Abs. 2) und hat ihren Sitz in Arlesheim.
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