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195.3 CH-BL

§ 5 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel

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§ 5 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel

1. Der jährliche Gehalt für den Bischof ist auf achttausend Franken festgesetzt.

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