195.3
CH-BL
§ 39 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
§ 39 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
1. Ebenso behalten sich die Diozesan-Stände ihre bisherigen Rechte, Herkommen, Freyheiten und wohlhergebrachten Übungen in kirchlichen Sachen auf's feyerlichste vor, und gewährleisten sich dieselben gegenseitig.