195.3
CH-BL
§ 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
§ 34 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
1. Zur Abreichung der Beyträge an den Gehalt des Bischofs, sowie an die übrigen, gemeinsam zu bestreitenden Umkosten der Diozes soll für die kontrahierenden Stände als Scala ihre katholische Bevölkerung, welche dem Bisthums-Sprengel einverleibt ist, dienen, und dafür bis zu einer förmlichen Ausmittlung derselben nachstehendes Verhältniss angenommen seyn, als
Für den Stand Luzern: 100 000 Seelen
Für den Stand Bern: 44 000 Seelen
Für den Stand Solothurn: 45 000 Seelen
Für den Stand Zug: 14 000 Seelen
Zusammen: 203 000 Seelen