195.3
CH-BL
§ 26 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
§ 26 Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Lucern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bisthums Basel
1. Diese Stiftskapläne sind ohne Zuthun der übrigen Kantone aus ihren bisherigen Stiftungen zu besolden.