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195.2 CH-BL

Art. 5 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

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Art. 5 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

1. Denselben steht - im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls das Recht zu, nach der Vorschrift des zwölften Artikels den Bischof zu wählen.

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