195.2
CH-BL
Art. 5 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
Art. 5 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
1. Denselben steht - im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls das Recht zu, nach der Vorschrift des zwölften Artikels den Bischof zu wählen.