195.2
CH-BL
Art. 4 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
Art. 4 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
1. Die in dem vorstehenden Artikel benannten zehn Domherren bilden den geistlichen Rath des Bischofs.