Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
195.2 CH-BL

Art. 4 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

1. Die in dem vorstehenden Artikel benannten zehn Domherren bilden den geistlichen Rath des Bischofs.

← Art. 3 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel Kanton Basel-Landschaft 195.2 Art. 5 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →