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195.2 CH-BL

Art. 2 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

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Art. 2 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel

1. Die Residenz des Bischofs und des Domkapitels wird nach der Stadt Solothurn versetzt. Als Folge davon wird die dortige Stiftskirche von St. Urs und Viktor, mit Beibehaltung ihrer bisherigen Eigenschaft einer Pfarrkirche, zur Kathedralkirche, und das dasige Kollegiatstift zum Domstifte des Bisthums Basel erhoben werden.

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