195.2
CH-BL
Art. 14 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
Art. 14 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
1. Der Bischof wird in die Hände der Abgeordneten der Kantone, welche das Bisthum Basel bilden, folgenden Eid leisten: «Vor den Vertretern der Kantone, die das Bistum Basel bilden, verspreche ich, wie es einem Bischof geziemt, dass ich der Schweizerischen Eidgenossenschaft und diesen Kantonen die Treue halten werde. Ich verspreche, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um in meiner Diözese das gute Einvernehmen zwischen der Römisch-katholischen Kirche und dem Staat sowie den religiösen Frieden und das Wohl des Schweizer Volkes zu fördern.»