195.2
CH-BL
Art. 10 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
Art. 10 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
1. Ausser den oben bestimmten Einkünften werden dem Bischof und den zur Residenz verpflichteten Domherren ihrer Würde angemessene Wohnungen angewiesen.