195.2
CH-BL
Art. 1 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
Art. 1 Übereinkunft wegen der Wiederherstellung und neuen Umschreibung des Bisthums Basel
1. Die katholische Bevölkerung der Kantone Luzern, Solothurn, und desjenigen Gebietstheils des Kantons Bern, welcher demselben durch die Wienerkongressakte abgetreten worden, so wie diejenige des Kantons Zug, wird künftighin das Bisthum Basel bilden.