Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
195.1 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 195.1

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (1 Artikel)

4. Die durch Einverleibung dieser Gemeinden, in Folge des Wiener CongressEntscheides, dem Kanton Basel zufallenden Lasten, sollen ausschliesslich von den Gemeinden des Bezirks Birseck getragen werden; hingegen sollen dieselben wegen der alten helvetischen Schuld zu keinem Beytrag angehalten werden können.

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