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KiV
CH-BL
§ 6 Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (Kirchenverfassung, KiV) - Aufgaben Kirchgemeinde
Kirchgemeinden
§ 6 Kirchenverfassung, KiV · Aufgaben Kirchgemeinde
1. Die Aufgaben der Kirchgemeinden bestehen in der Erfüllung des kirchlichen Auftrags gemäss § 1. Alle Mitglieder der Kirchgemeinde tragen gemeinsam das Leben der Kirche entsprechend ihren Möglichkeiten, Begabungen und ihrer Qualifikation mit.
2. Sämtliche im Dienst der Kirchgemeinde freiwillig, ehrenamtlich, angestellt und gewählt tätigen Personen richten sich in ihren Aktivitäten gemeinschaftlich auf die Erfüllung der Aufgaben der Kirchgemeinde und deren Entwicklung aus.