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194 KiV CH-BL

§ 1 Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (Kirchenverfassung, KiV) - Auftrag

Grundsätzliches
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§ 1 Kirchenverfassung, KiV · Auftrag

1. Als Teil der weltweiten Christenheit und Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz verkündigt die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat.

2. Sie erfüllt ihren Auftrag durch Wort und Sakrament, Diakonie und Seelsorge, Unterricht und Bildung.

3. Sie sammelt Menschen zu Gottesdienst und Gebet.

4. Sie legt Zeugnis ab und ruft zur Nachfolge von Jesus Christus.

5. Sie geht auf Anliegen der Menschen ein und begleitet sie bei der Suche nach Sinn und Orientierung.

6. Sie nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und tritt ein für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

7. Sie pflegt die Ökumene, die christlich-jüdische Tradition und den interreligiösen Dialog unter den Religionsgemeinschaften und ihren Angehörigen.

8. Sie lädt alle Menschen zur versöhnten Gemeinschaft ein.

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