191.212
CH-BL
§ 9 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Umsetzung des Inventars
Kirchen - Ausscheidung der Fremdobjekte
§ 9 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Umsetzung des Inventars
1. Der Stiftungsrat und die Kirchenpflege bzw. der Gemeinderat legen aufgrund des rechtskräftigen Inventars über die Fremdobjekte gemeinsam fest, welche Fremdobjekte aus der Kirche, aus den Nebengebäuden sowie vom Areal entfernt werden und welche darin bzw. darauf unter welchen Konditionen belassen werden.
2. Bei Uneinigkeit erlässt der Stiftungsrat eine Verfügung.