191.212
CH-BL
§ 8 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Verfügung (§ 24b Abs. 3 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
Kirchen - Ausscheidung der Fremdobjekte
§ 8 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Verfügung (§ 24b Abs. 3 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
1. Der Stiftungsrat stellt den Entwurf des Inventars über die Fremdobjekte der Kirchenpflege sowie dem Gemeinderat zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu.
2. Nach Eingang und Verarbeitung der Stellungnahmen verfügt der Stiftungsrat das Inventar über die Fremdobjekte.