Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.212 CH-BL

§ 8 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Verfügung (§ 24b Abs. 3 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))

Kirchen - Ausscheidung der Fremdobjekte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Verfügung (§ 24b Abs. 3 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))

1. Der Stiftungsrat stellt den Entwurf des Inventars über die Fremdobjekte der Kirchenpflege sowie dem Gemeinderat zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu.

2. Nach Eingang und Verarbeitung der Stellungnahmen verfügt der Stiftungsrat das Inventar über die Fremdobjekte.

← § 7 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut Regelungsbereich § 9 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →