191.212
CH-BL
§ 6 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Expertenperson (§ 24d Abs. 1 und Abs. 4 Bst. a [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24d))
Rückgabeverfahren
§ 6 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Expertenperson (§ 24d Abs. 1 und Abs. 4 Bst. a [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24d))
1. Für die Errechnung der kalkulatorischen Kosten schliesst der Stiftungsrat mit der rechtskräftig bestimmten Expertenperson einen entsprechenden, schriftlichen Vertrag ab.
2. Die Frist, die für die Tragung der Kosten der Expertenperson massgebend ist, beginnt zu demjenigen Zeitpunkt zu laufen an, an dem der Stiftungsrat deren Bericht der Kirchgemeinde zustellt.