191.212
CH-BL
§ 5 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Anpassung des Beschriebs (§ 24b Abs. 2 Bst. a [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
Rückgabeverfahren
§ 5 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Anpassung des Beschriebs (§ 24b Abs. 2 Bst. a [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
1. Der Stiftungsrat erstellt den Entwurf des an die Rückgabe angepassten Beschriebs und stellt ihn der Kirchenpflege sowie dem Gemeinderat zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu.
2. Nach Eingang und Verarbeitung der Stellungnahmen verfügt der Stiftungsrat den angepassten Beschrieb unter Vorbehalt des Zustandekommens der Rückgabe.