191.212
CH-BL
§ 4 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Antrag der Kirchgemeinde (§ 24b Abs. 1 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
Rückgabeverfahren
§ 4 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Antrag der Kirchgemeinde (§ 24b Abs. 1 [Dekret](https://bl.clex.ch/data/191.2/de/art24b))
1. Die Kirchenpflege reicht den Antrag auf Einleitung eines Rückgabeverfahrens schriftlich beim Stiftungsrat ein.
2. Die Kirchenpflege ist eingeladen, die Kirchgemeindeversammlung über die Einreichung des Antrags sowie laufend über den Verfahrensstand zu informieren.
3. Der Stiftungsrat, die Kirchenpflege und der Gemeinderat der betroffenen Einwohnergemeinde erstellen gemeinsam einen Zeitplan für das Rückgabeverfahren. Bei Uneinigkeit legt der Regierungsrat den Zeitplan fest.