191.212
CH-BL
§ 2 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Gebäude und Areale
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Gebäude und Areale
1. Als Gebäude und Areale gelten die Kirchen und die Pfarrhäuser sowie das Sigristenhaus in Ziefen mit den jeweils zugehörigen Nebengebäuden und Arealen.
2. Für das Sigristenhaus in Ziefen gelten die Bestimmungen über die Pfarrhäuser analog.