Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.212 CH-BL

§ 2 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Gebäude und Areale

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Gebäude und Areale

1. Als Gebäude und Areale gelten die Kirchen und die Pfarrhäuser sowie das Sigristenhaus in Ziefen mit den jeweils zugehörigen Nebengebäuden und Arealen.

2. Für das Sigristenhaus in Ziefen gelten die Bestimmungen über die Pfarrhäuser analog.

← § 1 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut Regelungsbereich § 3 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →