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§ 14 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut - Berechnung

Pfarrhäuser - Kostenerstattung
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§ 14 Reglement über die Rückgabe von Gebäuden und Arealen an die Stiftung Kirchengut · Berechnung

1. Die Kostenerstattung für ein zurückgegebenes Pfarrhaus umfasst die Hälfte der aufgelaufenen, kalkulatorischen Kosten für nicht durchgeführte Unterhalts- und Renovationsmassnahmen am Pfarrhaus, an den zugehörigen Nebengebäuden und am zugehörigen Areal.

2. Die kalkulatorischen Kosten entsprechen der Summe folgender Differenzen

a. Differenz zwischen dem Gebäudeversicherungswert des Pfarrhauses abzüglich des Gebäudeversicherungswerts der Innenausbauten, die durch die Kirchgemeinde finanziert worden sind, und dem Substanzwert des Pfarrhauses abzüglich des Zeitwerts der Innenausbauten, die von der Kirchgemeinde finanziert worden sind;

b. Differenz zwischen dem Gebäudeversicherungswert der Nebengebäude abzüglich des Gebäudeversicherungswerts der Innenausbauten, die durch die Kirchgemeinde finanziert worden sind, und dem Substanzwert der Nebengebäude abzüglich des Zeitwerts der Innenausbauten, die von der Kirchgemeinde finanziert worden sind;

c. Differenz zwischen dem Gebäudeversicherungswert der baulichen Objekte auf dem Areal abzüglich des Gebäudeversicherungswerts der baulichen Ergänzungen daran, die durch die Kirchgemeinde finanziert worden sind, und dem Substanzwert der baulichen Objekte auf dem Areal abzüglich des Zeitwerts der baulichen Ergänzungen daran, die von der Kirchgemeinde finanziert worden sind.

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