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191.211 CH-BL

§ 9 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Mieterwechsel, Nutzungsänderung

Pfarrhaus
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§ 9 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Mieterwechsel, Nutzungsänderung

1. Die Kirchgemeinde meldet der Stiftungsverwaltung unverzüglich bevorstehende Mieterwechsel im Pfarrhaus oder dessen Nutzungsänderung.

2. Vor jedem Auszug ist mit der Stiftungsverwaltung eine Besichtigung zwecks Besprechung der Unterhalts- und Renovationsmassnahmen durchzuführen. Die Stiftungsverwaltung legt den Termin fest.

3. Die Kirchgemeinde erstellt bei jeder Übergabe bzw. Rücknahme ein Zustandsprotokoll. Sie stellt der Stiftungsverwaltung unverzüglich eine Kopie des Protokolls zu.

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