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191.211 CH-BL

§ 6 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Unterhalts- und Renovationskosten

Pfarrhaus
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§ 6 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Unterhalts- und Renovationskosten

1. Als Unterhalts- und Renovationskosten für das Pfarrhaus gelten insbesondere

a. Kosten für elektrische Sicherheitskontrollen, für Öl- und Gasfeuerungskontrollen sowie für Tank- und Tankleckkontrollen;

b. Kosten für die Revision der elektrischen Anlagen und der Tankanlagen sowie der Anlagen für die Warmwasser- und für die Wärmeerzeugung;

c. Kosten für Unterhalts- und Pflegearbeiten an Bäumen.

2. Unterhalts- und Renovationskosten, die auf Schäden als Folge einer Überlassung an Dritte zurückzuführen sind, gehen zulasten der Kirchgemeinde.

3. Die Kirchgemeinde kann die Unterhalts- und Renovationskosten der Mietperson nicht übertragen.

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