191.211
CH-BL
§ 6 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Unterhalts- und Renovationskosten
Pfarrhaus
§ 6 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Unterhalts- und Renovationskosten
1. Als Unterhalts- und Renovationskosten für das Pfarrhaus gelten insbesondere
a. Kosten für elektrische Sicherheitskontrollen, für Öl- und Gasfeuerungskontrollen sowie für Tank- und Tankleckkontrollen;
b. Kosten für die Revision der elektrischen Anlagen und der Tankanlagen sowie der Anlagen für die Warmwasser- und für die Wärmeerzeugung;
c. Kosten für Unterhalts- und Pflegearbeiten an Bäumen.
2. Unterhalts- und Renovationskosten, die auf Schäden als Folge einer Überlassung an Dritte zurückzuführen sind, gehen zulasten der Kirchgemeinde.
3. Die Kirchgemeinde kann die Unterhalts- und Renovationskosten der Mietperson nicht übertragen.