§ 5 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Reinigung und kleine Ausbesserungen
§ 5 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Reinigung und kleine Ausbesserungen
1. Die Kirchgemeinde kommt gemäss § 17 Abs. 1 des Dekrets für Reinigungen und kleine Ausbesserungen an und in der Kirche auf.
2. Als Reinigungen gelten die allgemeine Gebäudereinigung sowie das Entstopfen und Schwemmen der Abwasserleitungen und der Dachabläufe.
3. Als kleine Ausbesserungen gelten, unabhängig vom Betrag, insbesondere das Ersetzen von Leuchtmitteln, Sicherungen, Kochplatten, Brennerpilzen, Scheiben, Gläsern, Spiegel, Brausegriffen, Brauseschläuchen, Dichtungen an sanitären Apparaturen sowie das Reparieren oder ersetzen von defekten Aufzuggurten, Kurbeln und Bändern von Rollläden und Storen, elektrischen Schaltern und Steckern, Sonnerien, Gegensprechanlagen, Telefon-, Radio- und TV-Anschlüssen, Türschlössern und -zylindern, Türklinken und Schlüsseln, Gas- und Wasserhahnen, Filter in Ventilatoren aller Art und Heizkörper-Thermostatventilen.
4. Als kleine Ausbesserungen gelten ferner alle anderen Reparaturen, für die pro Einzelfall der Betrag von CHF 250.- nicht überschritten wird.