191.211
CH-BL
§ 19 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Versicherung
Schlussbestimmungen
§ 19 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Versicherung
1. Die Stiftung beschreibt die Versicherungsleistungen und teilt diese den Kirchgemeinden mit. Die dadurch anfallenden Versicherungskosten tragen die Stiftung und die Kirchgemeinde gemeinsam je zur Hälfte.
2. Alle übrigen Versicherungen müssen die Kirchgemeinden selbständig abschliessen und bezahlen.