Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.211 CH-BL

§ 18 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Kontaktpersonen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Kontaktpersonen

1. Die Kirchenpflegen melden der Stiftungsverwaltung die aktuellen Namen, Post- und E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern derjenigen Personen, die in der Kirchenpflege für die Gebäude zuständig sind, sowie derjenigen Personen, die für die Gebäude und Areale Abwartsaufgaben wahrnehmen.

← § 17 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut Regelungsbereich § 19 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →