Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.211 CH-BL

§ 17 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Sorgfaltspflichten, Haftung

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Sorgfaltspflichten, Haftung

1. Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, alle ihnen obliegenden Tätigkeiten und Unterhaltsarbeiten an den ihnen zur Verfügung gestellten Gebäuden und Arealen rechtzeitig und mit aller Sorgfalt vorzunehmen.

2. Die Kirchgemeinden haben bei festgestellten Gefahren wie Eisglätte, defekten Elektroinstallationen, defekten Treppen und dgl. sowie bei eingetretenen Schäden durch Sturm, Wasser, Einbruch und dgl. sämtliche zumutbaren Massnahmen zur Schadensverhinderung bzw. -ausdehnung einzuleiten und umgehend die Stiftungsverwaltung darüber zu informieren.

3. Die Kirchgemeinden haften bei Verletzung ihrer Pflichten.

← § 16 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut Regelungsbereich § 18 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →