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§ 16 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Reinigung und kleine Ausbesserungen

Areale
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§ 16 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Reinigung und kleine Ausbesserungen

1. Die Kirchgemeinde kommt gemäss § 17 Abs. 1 des Dekrets für Reinigungen und kleine Ausbesserungen auf und an den Arealen auf.

2. Als Reinigungen gelten die allgemeine Arealreinigung sowie Laub rechen, Schnee schaufeln und salzen.

3. Als kleine Ausbesserungen gelten alle anderen Reparaturen, für die pro Einzelfall der Betrag von CHF 250.- nicht überschritten wird.

4. Die Kirchgemeinde kann die Kosten ganz oder teilweise der Mietperson übertragen.

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