Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.211 CH-BL

§ 15 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Betriebskosten

Areale
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Betriebskosten

1. Die Kirchgemeinde als Nutzerin trägt die Betriebskosten der Areale.

2. Als Betriebskosten gelten insbesondere

a. Kosten für Unterhalt und Ersatz von Schliessungsanlagen;

b. Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren;

c. Stromverbrauchskosten;

d. Kosten für Rasen mähen, Unkraut jäten, Schädlingsbekämpfung und dgl.;

e. Kosten für Pflegearbeiten an Blumen- und Pflanzbeeten bis und mit Sträuchern.

3. Die Stiftung legt die Bepflanzung gemäss Abs. 2 Bst. e fest.

4. Die Kirchgemeinde kann die Betriebskosten ganz oder teilweise der Mietperson übertragen.

← § 14 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut Regelungsbereich § 16 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →