191.211
CH-BL
§ 15 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Betriebskosten
Areale
§ 15 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Betriebskosten
1. Die Kirchgemeinde als Nutzerin trägt die Betriebskosten der Areale.
2. Als Betriebskosten gelten insbesondere
a. Kosten für Unterhalt und Ersatz von Schliessungsanlagen;
b. Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren;
c. Stromverbrauchskosten;
d. Kosten für Rasen mähen, Unkraut jäten, Schädlingsbekämpfung und dgl.;
e. Kosten für Pflegearbeiten an Blumen- und Pflanzbeeten bis und mit Sträuchern.
3. Die Stiftung legt die Bepflanzung gemäss Abs. 2 Bst. e fest.
4. Die Kirchgemeinde kann die Betriebskosten ganz oder teilweise der Mietperson übertragen.