191.211
CH-BL
§ 13 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Mieterwechsel, Nutzungsänderung
Nebengebäude
§ 13 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Mieterwechsel, Nutzungsänderung
1. Die Kirchgemeinde meldet der Stiftungsverwaltung unverzüglich bevorstehende Mieterwechsel in den Nebengebäuden oder deren Nutzungsänderung.
2. Vor jedem Auszug ist mit der Stiftungsverwaltung eine Besichtigung zwecks Besprechung der Unterhalts- und Renovationsmassnahmen durchzuführen. Die Stiftungsverwaltung legt den Termin fest.
3. Die Kirchgemeinde erstellt bei jeder Übergabe bzw. Rücknahme ein Zustandsprotokoll. Sie stellt der Stiftungsverwaltung unverzüglich eine Kopie des Protokolls zu.