191.211
CH-BL
§ 1 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut - Regelungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Reglement über die Gebäude und Areale der Stiftung Kirchengut · Regelungsbereich
1. Dieses Reglement regelt die Einzelheiten der Instandhaltung der Gebäude und Areale, die den Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden am Orte dieser Liegenschaften von der Stiftung Kirchengut zur Verfügung gestellt sind.
2. Gebäude und Areale sind gemäss § 1 Abs. 1 des Dekrets die Kirchen und die Pfarrhäuser sowie das Sigristenhaus in Ziefen mit den jeweils zugehörigen Nebengebäuden und Arealen. Für das Sigristenhaus in Ziefen gelten die Bestimmungen über die Pfarrhäuser analog.
3. Art, Umfang und Benützung der Gebäude und Areale sind in den Beschrieben gemäss § 7 Abs. 1 des Dekrets geregelt.