191.21
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Rechnungslegung der Stiftung Kirchengut - Erfolgsrechnung
§ 2 Verordnung über die Rechnungslegung der Stiftung Kirchengut · Erfolgsrechnung
1. Die Erfolgsrechnung enthält den Aufwand und den Ertrag des Rechnungsjahres.
2. Ihr Saldo verändert das Stiftungskapital.