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191.21 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Rechnungslegung der Stiftung Kirchengut - Erfolgsrechnung

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§ 2 Verordnung über die Rechnungslegung der Stiftung Kirchengut · Erfolgsrechnung

1. Die Erfolgsrechnung enthält den Aufwand und den Ertrag des Rechnungsjahres.

2. Ihr Saldo verändert das Stiftungskapital.

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