Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.2 CH-BL

§ 9 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Nutzung der Kirche

Gebäude und Areale - Nutzungen
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§ 9 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Nutzung der Kirche

1. Die Kirchgemeinden nutzen die Kirche für ihre Bedürfnisse.

2. Sie können die Kirche Dritten für Anlässe gegen angemessenes Entgelt zum Gebrauch überlassen.

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