191.2
CH-BL
§ 9 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Nutzung der Kirche
Gebäude und Areale - Nutzungen
§ 9 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Nutzung der Kirche
1. Die Kirchgemeinden nutzen die Kirche für ihre Bedürfnisse.
2. Sie können die Kirche Dritten für Anlässe gegen angemessenes Entgelt zum Gebrauch überlassen.