Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.2 CH-BL

§ 8 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Übernahmepflicht

Gebäude und Areale - Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Übernahmepflicht

1. Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Gebäude und Areale zu übernehmen.

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