191.2
CH-BL
§ 8 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Übernahmepflicht
Gebäude und Areale - Allgemeine Bestimmungen
§ 8 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Übernahmepflicht
1. Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Gebäude und Areale zu übernehmen.