191.2
CH-BL
§ 7 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Beschrieb
Gebäude und Areale - Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Beschrieb
1. Der Stiftungsrat beschreibt mittels Verfügung für jede Kirchgemeinde die zur Verfügung gestellten Gebäude und Areale nach Art, Umfang und Benützung.
2. Er hört vorgängig die Kirchenpflege an.
3. Als Areale gelten die die Kirchen, Pfarrhäuser und Nebengebäude umgebenden Flächen mit den zugehörigen Mauern, Zäunen, Brunnen und dgl.