Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.2 CH-BL

§ 3 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Geschäftsführung, Reglement

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Geschäftsführung, Reglement

1. Der Stiftungsrat bestellt eine Geschäftsführung und regelt deren Aufgaben.

2. Er erlässt ein Reglement über die Gebäude und Areale sowie über die Grundlagen der Kostenerstattung gemäss § 24c.

← § 2 Dekret über die Stiftung Kirchengut Stiftungszweck § 4 Dekret über die Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →