191.2
CH-BL
§ 3 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Geschäftsführung, Reglement
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Geschäftsführung, Reglement
1. Der Stiftungsrat bestellt eine Geschäftsführung und regelt deren Aufgaben.
2. Er erlässt ein Reglement über die Gebäude und Areale sowie über die Grundlagen der Kostenerstattung gemäss § 24c.