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191.2 CH-BL

§ 29 Dekret über die Stiftung Kirchengut - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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§ 29 Dekret über die Stiftung Kirchengut · In-Kraft-Treten

1. Der Regierungsrat beschliesst das In-Kraft-Treten dieses Dekrets.

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