191.2
CH-BL
§ 28 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Änderung und Aufhebung bisheriger Bestimmungen und Erlasse
Schlussbestimmungen
§ 28 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Änderung und Aufhebung bisheriger Bestimmungen und Erlasse
1. Das Kirchendekret vom 9. März 1989 wird wie folgt geändert: ...
2. Der Regierungsratsbeschluss vom 2. Februar 1951 betreffend das Kirchen- und Schulgut nach der Neuordnung des Kirchenwesens wird aufgehoben.