191.2
CH-BL
§ 27 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Erstellung der Beschriebe
Schlussbestimmungen
§ 27 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Erstellung der Beschriebe
1. Die Beschriebe gemäss § 7 müssen innert 5 Jahren seit In-Kraft-Treten dieses Dekrets erstellt sein.