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191.2 CH-BL

§ 27 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Erstellung der Beschriebe

Schlussbestimmungen
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§ 27 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Erstellung der Beschriebe

1. Die Beschriebe gemäss § 7 müssen innert 5 Jahren seit In-Kraft-Treten dieses Dekrets erstellt sein.

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